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Staatlich anerkannte Kur- und
Erholungsorte (Rettenberg ist ein staatlich anerkannter Erholungsort) können von Personen, die sich zu Kur- und Erholungszwecken im Gemeindegebiet aufhalten, einen Kurbeitrag erheben. Notwendige Rechtsgrundlage ist eine rechtswirksame gemeindliche Kurbeitragssatzung. Beitragspflichtig sind alle Personen, die nicht ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben und die sich nicht aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen in der Gemeinde aufhalten. Der Kurbeitrag wird von Übernachtungsgästen in der Regel über den Vermieter eingehoben. Tagesgäste zahlen den Kurbeitrag zusammen mit Eintrittsgeldern und dergleichen. Zweitwohnungsbesitzer sind ebenfalls kurbeitragspflichtig. An- und Abreisetag werden als ein Tag gewertet.
Wozu wird der Kurbeitrag erhoben? Der Kurbeitrag ist eine wichtige Stütze für die Orte zur Aufrechterhaltung der touristischen Basisleistungen.
- Unterhalt des Wanderwegenetzes
- Pflege der Grünanlagen
- Pflege der Loipen und Winterwanderwege
- Pflege und Instandhaltung von Liegenschaften wie Hallen- und Freibäder, Häuser des Gastes, Spielplätze etc.
- Betrieb der Tourist-Infos und Gästeämter (Zimmervermittlung, Prospektversand, Beratung der Gäste, Informationen der Vermieter u. a. )
- Erstellung von Gästeprogrammen
- Finanzierung der Allgäu-Walser-Card als Gästekarte mit zahlreichen Angeboten und Vergünstigungen u. v. m.
Kurbeitragssätze der Gemeinde Rettenberg pro Aufenthaltstag Der Kurbeitrag wird nach Anzahl der Aufenthaltstage berechnet.
Kurbeitragssätze bis 31.12.2009: 1. Einzelpersonen: 1,00 € 2. Familien
- Für die 1. und 2. Person je: 1,00 €
- Für die 3. und jede weitere Person: 0,50 €
- Zu einer Familie gehören nur die Ehegatten und die wirtschaftlich von ihnen abhängigen Kinder. Kinder bis zur Vollendung des sechzehnten Lebensjahres sind kurbeitragsfrei; vom siebzehnten Lebensjahr ab zahlen sie die Sätze der dritten Person einer Familie.
3. Personen, die eine Behinderung von 50 v. H. und mehr durch gültigen Behindertenausweis nachweisen können, wird der Kurbeitrag auf Antrag um 50 v. H. ermäßigt. Ist entsprechend dem Schwerbehindertenausweis für den Behinderten eine Begleitperson erforderlich, wird diese auf Antrag vom Kurbeitrag befreit.
Einheitliche Kurbeitragssätze in der Ferienregion Alpsee-Grünten ab 2010
Kurbeitragssatz ab 01.01.2010:
- Für Personen ab dem 17. Lebensjahr: 1,10 €
- Für Personen vom 7. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr: 0,55 €
- Für in caritativen oder privaten Kinderheimen untergebrachte Kinder vom 7. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr: 0,40 €
- Behinderte von 80 bis 95% Schwerbehinderung: 50% Ermäßigung
- Behinderte mit 100% Schwerbehinderung sowieBegleitpersonen mit Zusatz „B“: 100% Ermäßigung
Kurbeitragssatz ab 01.01.2012:
- Für Personen ab dem 17. Lebensjahr: 1,20 €
- Für Personen vom 7. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr: 0,60 €
- Für in caritativen oder privaten Kinderheimen untergebrachte Kinder vom 7. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr: 0,50 €
- Behinderte von 80 bis 95% Schwerbehinderung: 50% Ermäßigung
- Behinderte mit 100% Schwerbehinderung sowie Begleitpersonen mit Zusatz „B“: 100% Ermäßigung
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